Hier haben wir für Sie alle wichtigen, aktuellen Informationen zur Sicherheit in den verschiedenen Reiseländern in alphabetischer Reihenfolge zusammen gestellt.
Sicherheitshinweise entsprechen dem Stand von Februar 2019.
Wochen- und Tagesaktuelle Hinweise entnehmen Sie bitte den Informationen des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de oder unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html.
2018 finden in Bhutan in zwei Phasen Wahlen auf nationaler Ebene statt, die zu Einschränkungen im öffentlichen Raum führen können. In folgenden Zeiträumen wurden durch die bhutanische Wahlkommission öffentliche religiöse oder andere Veranstaltungen untersagt: Februar – Mai und August – Oktober. Laut Presseberichten bezieht sich diese Einschränkung auch auf öffentliche Familienfeiern.
Naturkatastrophen
Bhutan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Ferner kommt insbesondere zwischen Juni und Oktober es zu monsunartigen Regenfällen, die Erdrutsche verursachen können.
Kriminalität
Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer kommen gelegentlich vor. Es sollten keine Wertgegenstände oder Dokumente, insbesondere keine von außen sichtbaren Taschen im Auto gelassen werden. Auch fahrende Autos sollten verschlossen werden, um z.B. Taschendiebstahl an roten Ampeln zu verhindern.
Jagdtourismus
Seit Anfang 2014 ist die Jagd in staatlichen Reservaten und traditionellen Stammesgebieten streng verboten. Bei Jagdreisen sollte unbedingt sichergestellt werden, dass der jeweilige Veranstalter das Jagen ausschließlich in dafür vorgesehenen, eingezäunten Jagdfarmen anbietet.
Reisen über Land, Kriminalität
Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen. Dies gilt insbesondere in Touristenzentren, auf größeren Bahnhöfen, Busbahnhöfen sowie an den Flughäfen, wo aufdringliche, mitunter aggressive Schlepper und Schwarzmarkthändler allerhand Dienstleistungen, insbesondere Taxi-Dienste im Ankunftsbereich, auch sexuelle Leistungen, (siehe dazu Kapitel „Besondere strafrechtliche Vorschriften“ unten) und Waren (oft gefälscht oder funktionsuntüchtig) zu unrealistischen Konditionen anbieten. Reisende sollten solche Angebote konsequent ablehnen oder ignorieren und die ausgeschilderten Taxi-Stände oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt. Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.
Es kommt, insbesondere in Shanghai, immer wieder vor, dass Touristen von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, auf der Straße, meist in Touristengebieten, nahe Restaurants, Kneipen und Diskotheken, ein gemeinsamer Besuch von Sehenswürdigkeiten, Teehäusern, Karaokebars, und insbesondere Massagesalons (siehe auch Kapitel „Besondere strafrechtliche Vorschriften“ unten) und ähnlichem angeboten wird. In Einzelfällen wurden die Angesprochenen sogar nur in ein Gespräch verwickelt und dann von mehreren Tätern in ein nahegelegenes Gebäude abgedrängt und festgehalten. Das Opfer erhält am Ende eine überhöhte Rechnung oder wird unmittelbar bei Betreten der Lokalität unter Androhung von Gewalt um hohe Geldbeträge (bar oder – per Kreditkarte) erpresst. Opfern derartiger Delikte wird empfohlen, sich möglichst unverzüglich an die nächste Polizeistation zu wenden. Mit Unterstützung der Polizei kann in vielen Fällen eine (Teil-)Rückerstattung des erpressten Betrages erreicht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist schwierig und in der Regel erfolglos.
Bei Online-Geschäften im Internet mit chinesischen Geschäftspartnern ist besondere Vorsicht geboten, da es hier in letzter Zeit zu betrügerischen Vorfällen gekommen ist.
In Bars und Nachtclubs in Peking kommt es zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.
Meldepflicht
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort, die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei Übernachtung in einem Hotel übernimmt dieses die Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.
Ausländer, die dauerhaft in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung bei sich führen.
Naturkatastrophen
Weite Teile Chinas liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. In den letzten Jahren ereigneten sich im Südwesten Chinas (insbesondere Provinz Sichuan) mehrere starke Erdbeben
Informationen zum Verhalten bei Erdbeben gibt es im Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis Oktober die Regel sind, verursachen zudem in den Berglagen dieser Gegend regelmäßig Erdrutsche, bei denen Todesopfer zu beklagen sind. Bei geplanten Reisen insbesondere in Berglagen dieser Region wird dringend empfohlen, sich in den lokalen Medien (z.B. ChinaDaily englischsprachig) vorab über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen zu informieren.
Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Auf der Homepage des chinesischen Wetterdienstes können sich Reisende über die aktuellen Wetterverhältnisse und aktuelle Taifunwarnungen informieren. Den Sicherheitshinweisen und Empfehlungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Kriminalität
An touristisch frequentierten Plätzen ist auf Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) zu achten. Insbesondere in der Altstadt von Tallinn sollten Reisende besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt. Bewahren Sie Geld und Pass getrennt voneinander auf. Rucksäcke und Handtaschen machen es Taschendieben besonders einfach. Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf.
Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts einiger Diebstähle möglichst nur bewachte Parkplätze benutzt und keine Wertsachen/Papiere/Gepäckstücke im Auto zurückgelassen werden.
Westbengalen
In der Region um Darjeeling, im Bundesstaat Westbengalen hatten Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt. Auch nach offizieller Beendigung des 100-tägigen Generalstreiks ist ein sporadisches, lokal begrenztes Aufflammen der Auseinandersetzungen weiterhin nicht auszuschließen.
Landesteil Kaschmir
Bei Demonstrationen in Kaschmir kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.
Reisenden nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum von New Delhi “Connaught Place”) mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als “staatlich anerkannt” aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen gezielt dorthin, insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi, unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros deshalb besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende “Tourist Police”, Notruf 100) bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa – wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u. a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir (siehe auch Aktuelle Hinweise)
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird in Kaschmir stets zu besonderer Vorsicht geraten In den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst kam eszu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
Seit September 2016 kommt es wieder verstärkt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC).
Unmittelbar vor und während der Reise in den Landesteil Kaschmir sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden. Den Anweisungen der Behörden ist Folge zu leisten.
Unbedingt erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen.
Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) – sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen – insbesondere in ländlichen Gebieten – bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
Naturkatastrophen
Verschiedene Teile Indiens liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben gibt es im Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Während der Haupt-Monsunzeit (Juli bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich, in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Aktuelle amtliche Wetterwarnungen enthält die Webseite des indischen meteorologischen Departments. Den Sicherheitshinweisen und Empfehlungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Aufgrund der Verhaftung des Oppositionsführers Kem Sokha am 3. September 2017 können die Spannungen im Land potentiell ansteigen. Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Massenkundgebungen und Demonstrationen, bei denen es vereinzelte Gewaltausbrüche gab. Es wird geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten und die englischsprachige Presse zu verfolgen.
Bei Reisen nach Preah Vihear wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Besuchern wird daher dringend geraten, sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort zu informieren.
Wegen des möglichen Landminenrisikos sollten Reisende zudem auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege der Tempelanlage verlassen.
Der Grenzübergang Suay Chrom in der Provinz Preah Vihar ist nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.
Zur Situation auf thailändischer Seite siehe auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand.
Kriminalität
In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer zu verzeichnen, teilweise auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die die Gegend um das Flussufer des Tonlé Sap und Boeung Keng Kang 1 (BKK1). Es wird dringend geraten, bei Überfällen keinen Widerstand zu leisten. Alleinreisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville ist außerdem ein erheblicher Anstieg von Diebstählen zu beobachten, in Gästehäusern und Hotels.
In letzter Zeit wurden vereinzelt Ausländerinnen Opfer sexuellerer Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville. Reisende sollten nachts möglichst nicht allein unterwegs sein und die Rückfahrt in die Unterkunft im Vorfeld organisieren. Möglichen Opfern sexueller Übergriffe wird wegen der weiten Verbreitung von HIV/AIDS dringend empfohlen, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen.
Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuk-Tuks, aber auch zu Fuß, ist damit zu rechnen, dass Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden (sog. bag snatching). Dabei werden Verletzungen der Bestohlenen billigend in Kauf genommen. Handtaschen und Schultertaschen sollten daher nach Möglichkeit nicht mitgeführt, oder zumindest auf der von der Straße abgewandten Seite getragen bzw. sicher verstaut werden. Der Verlust von Pässen, Bargeld, Reiseschecks oder sonstigen Wertgegenständen ist bei der Polizei am Tatort anzuzeigen.
In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden – beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden – angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden. Es wird daher empfohlen, große Umsicht bei Privateinladungen walten zu lassen. Im Übrigen sind – vor allem in Phnom Penh und Siem Reap – verschiedenste Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet.
In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und -rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Um Druck auszuüben versuchen diese Vermieter, den Pass einzubehalten. Gleichzeitig werden die Einwanderungsbehörden informiert, um die Ausreise zu verhindern. Es wird daher dringend geraten, bei der Anmietung von Motorrädern und -rollern den Reisepass nicht als Pfand zu hinterlegen.
Quallen (Seewespen) kommen insbesondere in den Sommermonaten an der Küste vor. Ihre Nesselzellen können bei Menschen starke Schmerzen verursachen, die normalerweise nach wenigen Stunden abklingen. Bei geschwächten Menschen oder Allergikern kann es jedoch zu einem allergischen Schock kommen.
Minengefahr
In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt. Es wird jedoch dringend empfohlen, wegen des möglichen Landminenrisikos auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege zu verlassen.
Verkehrsinfrastruktur
Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen – nicht im Mindesten den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten. Zumindest sollte stets ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrer von Motorradtaxis (sog. motordups) verfügen in der Regel nicht über Helme für ihre Fahrgäste.
Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat erhebliche Verletzungen von Vorschriften der ICAO festgestellt.
Alle Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Kriminalität
Die Kleinkriminalität in Laos nimmt weiterhin zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng kommt es vermehrt zu Überfällen, Handtaschen- und Mopeddiebstählen, immer häufiger auch unter Gewaltanwendung. Es häufen sich vor allem sogenannte „bag-snatching“ Vorfälle, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped fahrend von hinten nähern und ihnen auf zumeist sehr ruppige Art Handtaschen und Rucksäcke entreißen.
Die Zunahme der Kriminalität ist eng verbunden mit ansteigendem Drogenmissbrauch in Laos.
Angesichts der vielerorts angebotenen Motorrad- oder Mopedvermietungen wird davon abgeraten, den vom Vermieter regelmäßig als Sicherheit verlangten Reisepass dort zu hinterlegen. Bei jeglichen Schäden am Mietmotorrad oder bei Diebstahl ist es i.d.R. nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages möglich, den Pass zurückzuerlangen.
Es kommt immer wieder vor, dass gemietete Motor- und Fahrräder gestohlen werden und dann vom Mieter die Bezahlung eines neuen Motor- oder Fahrrads gefordert wird, wenn dies Teil des Mietvertrags ist.
Die Zahl von (tödlichen) Zwischenfällen im Bereich des Drogenmissbrauchs in Laos steigt derzeit. Beim Genuss von mit Drogen versetzten Lebensmitteln und Getränken drohen schwere gesundheitliche Schäden. Erwerb, Besitz, Verteilung, Genuss sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen sind zudem mit harten Strafandrohungen bewehrt (siehe Besondere Strafrechtliche Vorschriften). Reisenden wird dringend dazu geraten, jeden Kontakt mit Drogen zu meiden.
Die Polizei in Vientiane hat eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet, unter der Verkehrsunfälle oder Verbrechen gemeldet werden können: +856 21 21 27 03.
Reisen über Land
Auf der Nationalstraße 13, zwischen Kilometer 220 nahe Kasi und Kilometer 270 nahe Phu Khun (auch Phoukhoun), kam es in der Vergangenheit mehrmals zu Angriffen auf Fahrzeuge mit Schusswaffengebrauch.
Es wird geraten, insbesondere bei Dunkelheit keine Auto- oder Busfahrten zwischen Luang Prabang und Vang Vieng zu unternehmen.
Ende März 2016 kam es auf der Nationalstraße 4 bei Kasi zu einem Angriff mit Schusswaffengebrauch auf einen Reisebus. Bei diesem Vorfall wurden mehrere Businsassen verletzt und eine Person in einem hinter dem Bus fahrenden Pickup getötet. Zuvor wurden bei einem weiteren Überfall fünf Buspassagiere verletzt.
Auch in der Provinz Xaysomboun ist es seit Ende November 2015 mehrfach zu Schusswaffengebrauch und Sprengsatzexplosionen gekommen. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Xaysomboun sollte abgesehen werden.
Individualreisende setzen sich unkalkulierbaren Risiken aus, wenn sie ohne ortskundige laotische Führer befestigte Straßen bzw. Wege verlassen. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern immer noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper aus dem 2. Indochinakrieg (UXO). Auch vor dem Hintergrund, dass sich wiederholt Touristen verlaufen haben und nur mit aufwendigen Rettungsaktionen geborgen werden konnten, wird von Alleingängen, z. B. in Nationalparks, abgeraten.
Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren (und selbst dort oft mit erheblichen Einschränkungen) nur unzureichend versorgt werden (siehe auch Medizinische Hinweise).
Straßen- und Luftverkehr sowie Verkehr auf Wasserwegen
Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind.
Zudem birgt der Straßenverkehr auf Grund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch. Benutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen. Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird von ihm in der Regel der Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld gefordert.
Reisende, die mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern Touren unternehmen, wird empfohlen, vorab die Haftungsfrage bei Sach- oder Personenschäden zu klären, da es schwierig bis unmöglich sein kann, auch in offensichtlich berechtigten Fällen vom Veranstalter Schadenersatz einzufordern.
Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Flugzeuge von Lao Airlines für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert.
Problematisch bleiben die Verbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis September) sollten diese Strecken gemieden werden. Am 16. Oktober 2013 stürzte eine Linienmaschine von Lao Airlines auf dem Weg von Vientiane nach Pakse im Süden des Landes bei stürmischem Wetter kurz vor der Landung in den Mekong. Alle 49 Personen an Bord starben. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.
Die Schnellboote (“Speed Boats”) sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Da auf fast allen Strecken auch normale Boote (sog. “Slow Boats”) verkehren, sollte auf die Benutzung der Schnellboote verzichtet werden.
Kriminalität
An touristisch frequentierten Plätzen und insbesondere in der Nähe des Rigaer Hauptbahnhofs ist auf Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zu achten.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt. Bewahren Sie Geld und Pass getrennt voneinander auf. Rucksäcke und Handtaschen machen es Taschendieben besonders einfach. Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf.
In Rigaer Nachtclubs und Bars kann es zu unlauteren Geschäftspraktiken (z. B. Zahlung überhöhter Preise, Kreditkartenbetrug) kommen. Auch Kreditkartenmissbrauch kommt in verschiedenen Lokalitäten vor, so dass eine genaue Preis- und Rechnungsprüfung und evtl. Barzahlung empfehlenswert erscheinen, wie auch die Aufbewahrung von Zahlungsbelegen. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „tourist-friendly“ gekennzeichnet.
Besondere Vorsicht gilt auch bei spontanen Aufforderungen von Fremden zum gemeinsamen Besuch von Bars und Diskotheken und bei Getränken (Einsatz von Betäubungsmitteln).
Auch bei Taxifahrten kam es in der Vergangenheit in einigen Fällen zu überhöhten Rechnungen, es sollten nur offizielle Taxis mit beleuchtetem Schild, gelben Kennzeichen (beginnend mit TX oder TQ) genutzt und auf die Benutzung von Taxametern geachtet werden.
Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts einiger Diebstähle möglichst nur bewachte Parkplätze benutzt und keine Wertsachen/Papiere/Gepäckstücke im Auto zurückgelassen werden.
Die Rigaer Polizei hat neben der einheitlichen Nutrufnummer 112 für Touristen in Not oder Schwierigkeiten eine englischsprachige Hotline eingerichtet: +371 67 18 18 18.
Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen darüber hinaus eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle und allgemeine Auskünfte an (zum Teil auch in deutscher Sprache): 11 88.
Kriminalität
An touristisch frequentierten Plätzen ist auf Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) zu achten. Insbesondere in den Altstädten der größeren Städte sowie im Bereich von Bahnhöfen und Busbahnhöfen sollten Reisende zu allen Tages- und Nachtzeiten besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt. Bewahren Sie Geld und Pass getrennt voneinander auf. Rucksäcke und Handtaschen machen es Taschendieben besonders einfach. Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf.
Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts zahlreicher Diebstähle vor allem in größeren Städten möglichst nur bewachte Parkplätze genutzt und keine Wertsachen/Papiere/Gepäckstücke im Auto (auch nicht im Kofferraum) bzw. am Motorrad zurückgelassen werden. Campingreisenden wird die Nutzung bewachter Campingplätze empfohlen.
Reisen im Land
In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen, bei denen es auch zu Todesopfern kam. Viele Menschen sind auf der Flucht, Grenzübergänge zu China wurden teilweise geschlossen.
In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah States) bleibt die Lage angespannt. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar.
Es kommt im Rakhine State immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen. Die touristischen Städte Ngapali, Mrauk U und Sittwe sind derzeit nicht betroffen. In einigen Teilen Rakhines bestehen jedoch Ausgangssperren. Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.
Von Reisen in die oben genannten Regionen wird derzeit abgeraten.
Flugverkehr
Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein.
Gefahren aufgrund politischer Spannungen
Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.
Bei Demonstrationen in größeren Städten des Landes besteht stets die Gefahr, dass sie von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst werden. Daher wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.
Naturkatastrophen
Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf. Reisende in dieser Zeit in dieser Region werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.
Konsularische Hilfe
Die entsandten Beschäftigten der deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.
Kriminalität
Die Zahl der Diebstahlsdelikte gegen Ausländer ist sowohl in Windhuk, als auch in der Provinz unvermindert hoch. Es kommt vermehrt zu bewaffneten Raubüberfällen, auch in Gästehäusern. Spaziergänge sollten möglichst ohne Wertsachen und nicht in der Dunkelheit unternommen werden. In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind. Bei Fahrten im Land wird auch bei kurzzeitigen Zwischenstopps zu erhöhter Vorsicht geraten: Reisende sollten z.B. nur in bewachten Unterkünften übernachten, Fahrzeugtüren immer verriegeln und Wertsachen auch auf Busreisen im Blick behalten. Im eigenen oder gemieteten Fahrzeug sollten Wertsachen, Hand- oder Aktentaschen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen gelassen werden.
Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen z.B. auf einen angeblichen technischen Defekt zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt. Die Polizei rät daher, nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen anzuhalten, wo sich auch andere Personen befinden. Im Notfall ist die Polizei unter 10111 zu rufen.
Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden. Alleinreisende sollten darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt.
Besondere Wachsamkeit ist auch an Geldautomaten geboten. Reisende sollten sich dort keinesfalls helfen oder von Umstehenden ablenken lassen.
Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug, bei denen Touristen bevorzugte Opfer sind, nimmt rapide zu. Reisende sollten daher bei Kreditkartenzahlungen möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs die Karte im Auge behalten, in Restaurants nach dem mobilen Kartenlesegerät fragen oder das Personal zur Kasse begleiten.
Reisende sollten sich am Flughafen nicht überreden lassen, Wertsachen angeblich aus Sicherheitsgründen in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben.
Hinweis beim Besuch von Nationalparks im Norden Namibias
In den Nationalparks im Norden Namibias sind seitens der Regierung die offiziellen Aktivitäten zur Bekämpfung der Wilderei verstärkt worden. Touristen sollten sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen erkundigen. Für den Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, wird ein zurückhaltendes und maßvolles Verhalten angeregt.
Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Eine in Nepal aktive terroristische Vereinigung hat mit Anschlägen auf Unternehmen, Schulen und auch die von Touristen gern besuchte Chandragiri-Seilbahn in Thankot gedroht. Reisenden wird geraten, auf die Nutzung der Seilbahn vorerst zu verzichten und im Kathmandu-Tal besonders vorsichtig zu sein.
Bandhs/ Streiks
Im jetzigen politischen Umfeld kommt es in Nepal nur noch gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks jedweder Art, auch im Kathmandu-Tal, mit Blockaden/Straßensperren); manchmal werden diese auch gewaltsam durchgesetzt. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landweg nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Sofern es die Sicherheitslage zulässt, bemüht sich das Nepal Tourism Board Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstrationen und größere Menschenansammlungen zu meiden.
Besonders im Terai ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen gefährlichen Auseinandersetzungen zu rechnen.
Reisen über Land
In Folge der schweren Erdbeben im Jahr 2015 gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.
Reisenden wird empfohlen, sich vor Reisen nach Nepal bei ihrem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung über die Durchführbarkeit der Reise zu informieren und während eines Aufenthalts in Nepal die aktuelle örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen, da Straßen manchmal auch für Reparaturarbeiten geschlossen werden.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
Das Terai, südliches Grenzland zu Indien, war in den vergangenen Jahren oftmals Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften.
An den Grenzübergängen zu Indien kann es auf Grund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
Kriminalität
Auf Grund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. In touristischen Regionen sind häufiger Taschendiebstähle vorgekommen, in abgelegeneren Gebieten auch durch vorbeifahrende Motorradfahrer.
In den vergangenen Jahren haben mehrere ausländische Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, sowie in den in Kathmandus südlicher Nachbarstadt Patan gelegenen Vierteln Sanepa und Jawalakhel angezeigt. Frauen wird deshalb empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und stets mit Begleitung unterwegs zu sein.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“. Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Im Falle eines schweren Erdbebens muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.
Informationen zum Verhalten bei Erdbeben gibt es im Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch kam es in der Vergangenheit zu Übergriffen gegen allein reisende Trekker.
Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu begehen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen sowie vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen. Darüber hinaus sollten sich Reisende unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der evtl. Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste registrieren. Die Registrierung kann maximal zehn Tage vor der geplanten Reise vorgenommen werden.
Beim Trekking sollten Reisende die Risiken der Höhenkrankheit nicht unterschätzen und bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) absteigen. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopter-Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer sofort durchgeführt werden können. Das Auswärtige Amt verweist hierzu auf das Merkblatt zur Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers’ Information Management System) vorweisen, das von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individual-Trekker ausgestellt wird. Die Gebühr muss in nepalesischen Rupien entrichtet werden. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, E-mail: mediacenter@ntb.org.np Die Trekking Gebühren unterliegen laufenden Anpassungen.
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Freiwilligendienste/Voluntourism-Aufenthalte
Bei der Aufnahme von Freiwilligendiensten (sogenannten Voluntourism) bei vermeintlich gemeinnützigen Organisationen wird zu einer gewissen Vorsicht geraten. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten in Kinderheimen oder wenn dem Freiwilligen ein größerer Geldbetrag für seine Dienste in Rechnung gestellt werden soll. Es ist vermehrt vorgekommen, dass lokale oder internationale Nichtregierungs-Organisationen armutsrelevante Projekte zur eigenen Bereicherung vortäuschen.
Es wird empfohlen, sich vor Abreise beim Hauptsitz der Organisation über die Anstellungsbedingungen, die Art der Arbeit sowie die Versicherungsdeckung zu informieren. Zur Aufnahme einer Freiwilligenarbeit in Nepal muss eine Arbeitserlaubnis von den nepalesischen Behörden erteilt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft.
Am 20. März 2018 nimmt der neue Internationale Flughafen Maskat seinen Betrieb auf. Der gesamte Flugverkehr wird aus diesem Grunde am 20. März 2018 für wenige Stunden ausgesetzt. Reisende mit Flugziel Maskat in der Zeit vom 19. bis 21. März 2018 sollten sich rechtzeitig mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, mit Verzögerungen muss gerechnet werden.
Die Einreise soll ab dem 21. März 2018 nur noch mit einem e-Visum möglich sein, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Reisende in Oman sollten in der Öffentlichkeit generell zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen fernhalten. Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert. Auch technisch einfache Wanderungen können mitunter durch so steiles Gelände führen, dass ein unkontrolliertes Stolpern an der falschen Stelle tödlich enden kann.
Piraterie
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein hohes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center dringend empfohlen.
Kriminalität
Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.
Reisende sollten Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg und weiterhin nicht gekennzeichneter Minefelder, abgeraten.
Auch in den Grenzgebieten zu Angola und Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder. Zu besonderer Vorsicht wird geraten.
Politische Kundgebungen, Demonstrationen und auch gewalttätige Ausschreitungen sind nicht auszuschließen. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß städtische Ballungsgebiete, die Ausfallstraße sowie die Umgebung von Hochschulen.
Reisende sollten Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Straßenkontrollen der Polizei, die über reine Verkehrskontrollen hinausgehen, sind nicht nur auf den Überlandstraßen sondern seit einiger Zeit auch im innerstädtischen Bereich an der Tagesordnung. Die Gründe hierfür sind nicht immer ersichtlich. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands sowie vereinzelt bekannt gewordener Überfälle mit Straßenblockaden mit großen Risiken verbunden und sollten vermieden werden. Außerhalb der Städte gibt es in aller Regel keine Straßenbeleuchtung.
Kriminalität
Gewalttätige und bewaffnete Raubüberfälle, insbesondere bewaffnete Fahrzeugentführungen, können vorkommen. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des sogenannten „Kupfergürtels“, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Bei Überfällen sollte unter keinen Umständen Widerstand geleistet werden. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen.
Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Klasse,in den Touristenzentren sowie zunehmend in guten Wohngegenden vor. Reisepapiere und Wertgegenstände sollten im Safe aufbewahrt werden.
Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Mitternacht noch auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.
Aktuelle Hinweise
Am 21. April 2019 wurden in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa Terroranschläge mit islamistischen Hintergründen verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten. Betroffen war insbesondere jeweils eine Kirche in Colombo, in Negombo, nördlich von Colombo und in Batticaloa, an der Ostküste. In Colombo waren die Hotels Shangri La, das Cinnamon Grand und das Kingsbury betroffen sowie ein Hotel in Dehiwala, nahe dem Zoo. Hinzu kam eine weitere Explosion im Stadtteil Dematagoda.
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden seitdem deutlich und erkennbar verschärft, die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Ausnahmezustandsregelungen wurden zur Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden in Kraft gesetzt. Danach können Ausgangssperren weiterhin verhängt und soziale Medien blockiert werden. Trotz der nunmehr wieder hergestellten öffentlichen Ordnung wird bei Reisen nach Sri Lanka weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.
Reisende werden weiterhin gebeten, öffentliche Plätze weiträumig zu meiden, die lokalen Medien zu verfolgen, engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften zu halten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen, auch im Bereich der Flughäfen, sollten Flugreisende spätestens vier Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen. Nach Auskunft der Flughafenbehörde sind Fahrten zum Flughafen mit gültigem Reisepass und Flugticket auch während Ausgangssperren erlaubt.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Seit Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 wurden in Sri Lanka bis zum 21. April 2019 keine Terroranschläge mehr verübt. Militär und Polizei sind weiterhin sichtbar präsent.
Innenpolitische Lage
Immer wieder kommt es zu lokalen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der buddhistischen Bevölkerungsmehrheit und anderer Religionsgemeinschaften. Zuletzt kam es Anfang März 2018 in der Provinz Kandy zu Ausschreitungen gegen muslimische Einrichtungen und die Errichtung willkürlicher Barrikaden/Straßensperrungen, die erst durch den Einsatz von Sondereinheiten und Ausgangssperren unter Kontrolle gebracht werden konnten.
Es wird davon abgeraten, sich in die Nähe politischer Kundgebungen zu begeben. Größere Menschenansammlungen sollten grundsätzlich gemieden werden.
Kriminalität
Am häufigsten gibt es Gewaltkriminalität innerhalb der lokalen Gesellschaften.
Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht.
Es gibt zunehmend Einbrüche in Hotels und Guesthouses. Bei Einkäufen z.B. von Schmuck, aber auch von Kräutern und Kosmetika häufen sich Betrugsfälle oder Wucherpreise auf Märkten.
Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.
Naturkatastrophen
Monsunartige Regenfälle können kurze, aber heftige Überschwemmungen in Sri Lanka verursachen.
Die Regenzeit erstreckt sich im Nordosten von Dezember bis März und im Südwesten von Juni bis Oktober. Monsunartige Regenfälle können dann kurze, aber heftige Überschwemmungen in Sri Lanka verursachen.
Zudem können insbesondere in der Zeit von April bis Dezember Zyklone auftreten.
Reisende werden in dieser Zeit gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Reisen sind in sämtliche Urlaubsgebiete Sri Lankas möglich.
In der Nordprovinz herrscht vergleichsweise erhöhte Militärpräsenz. Dort finden noch vereinzelt Entminungsaktionen statt. In der Nähe von Militärcamps und in verminten Gebieten gelten teilweise Zutrittsbeschränkungen. Es wird zu genereller Vorsicht geraten. Touristische Infrastruktur ist vor allem in Jaffna vorhanden und entwickelt sich in angrenzenden Regionen.
Bei Reisen in Bezirke Trincomalee (auch Upuveli und Nilaveli), Batticaloa und Ampara (Arugam Bay) ist mit Militärpräsenz sowie gelegentlichen Kontrollposten entlang der Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug) zu rechnen. Entlang des Küstenstreifens im Osten entwickelt sich wieder eine touristische Infrastruktur.
Reisen in das Hinterland im Osten sind mitunter beschwerlich. Hier kann ein erhöhtes Minenrisiko nicht ausgeschlossen werden.
Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten „Block 1“ möglich.
Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.
Es herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Baden im Meer
Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.
Besondere Verhaltenshinweise
Um nicht die religiösen Gefühle der buddhistischen Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden). Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten keinesfalls- sichtbar gezeigt werden, da sie Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können. In letzter Zeit kam es mehrfach zur Verweigerung der Einreise bzw. zu Inhaftierungen und Abschiebungen von Touristen mit derartigen Tätowierungen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Sri Lanka Rupie (LKR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind zwar verbreitet, für entlegenere Regionen und kleinere Geschäfte empfiehlt sich aber die Mitnahme von Bargeld in Euro und US-Dollar, das nur bei autorisierten Stellen, Banken und Hotels umgetauscht werden dürfen, die den Wechsel auf einem bestimmten Formular bestätigen. Gewechseltes deklariertes Geld kann bei Ausreise zurückgetauscht werden.
In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist auch deshalb ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Bankkarten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.
Immobilienerwerb
Besondere Vorsicht ist bei Grundstückskäufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern geachtet werden. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch von allen darauf errichteten Gebäuden ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Visum
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bei Einreisen seit dem 01.01.2012 ist für Deutsche die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Antragsteller berichten allerdings, dass sei dabei nicht mit deutschen Kreditkarten bezahlen konnten. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchs- oder Geschäftsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 35,- US$. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 40,- US$. Visa für Transitreisende (Gültigkeit bis zu zwei Tage) und für Kinder unter zwölf Jahren sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Besuchsvisums bei der Einreise am Flughafen u. U. mit langen Wartezeiten verbunden ist. Bei Vorab-Beantragung im Online-Verfahren, achten Sie bitte unbedingt darauf,
· dass Sie die offizielle Webseite www.eta.gov.lk nutzen.
Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden Gebühren kommen;
· dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen, für das dann erneut Gebühren verlangt werden.
Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einen Touristenvisum) riskieren, verhaftet und deportiert zu werden.
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o. g. Webseite.
Touristenvisa werden für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich und äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (E-Mail: adcvisa@immigration.gov.lk).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 1.000 LKR, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig..
Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf 250 LKR beschränkt, die von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrage möglich.
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.
Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.
Einfuhr von Haustieren
Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.
Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. +94 81 2388189, +94 91 2388195, Fax.: +94 81 2388619).
Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.
Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten „Wolkenmädchen-Fresken“ am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann empfindliche Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Es wird dringend empfohlen, den Anweisungen und Regelungen an srilankischen Kulturstätten Folge zu leisten.
Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren von militärischen Einrichtungen.
Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Impfschutz
Personen, die älter als ein Jahr sind, müssen eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen, sofern sie sich innerhalb von 9 Tagen vor ihrer Einreise in einem Land mit erhöhtem Gelbfieberrisiko aufgehalten haben, siehe www.who.int. Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Sri Lanka nur in Deutschland aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza (Grippe), Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue tritt saisonal gehäuft landesweit auf. 2017 wurde der bisher stärkste Ausbruch registriert. Besonders betroffen war der Westen des Landes mit der Hauptstadtregion. Die Fallzahlen gipfelten im Juli 2017 und sind seitdem rückläufig bzw. passen sich wieder den langjährigen Trends an.
Dengue wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie sie unten beschrieben ist, ist auch tagsüber angezeigt.
Chikungunya
Chikungunya-Infektionen können zur gleichen Zeit wie Dengue in der Region auftreten. Die Viren nehmen denselben Übertragungsweg. Deshalb gilt auch hier der Schutz gegen Moskitos durch lange Kleidung und Repellentien.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig.
Malaria
Im September 2016 erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO Sri Lanka als malariafrei.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Die Expositionsprophylaxe kann vor Erkrankungen wie Dengue-Fieber und Japanischer Enzephalitis schützen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser hat auch in den Städten nicht immer Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder durch Gegenosmose zu entkeimen. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte außerhalb der Hauptstadt nur aufbereitetes Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte sollten nur gut gegart verzehrt werden. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort erfolgen.
Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
Die Intensität der Sonneneinstrahlung wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Meeresströmungen führen immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen:
Auf entsprechende Warnungen an den Stränden ist zu achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen auch ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist nicht immer und überall gewährleistet.
Ayurveda
In der medizinischen Fachliteratur finden sich immer wieder Mitteilungen über Arsen- und Schwermetallvergiftungen durch ayurvedische Medikamente. Die Medien berichteten in den letzten Jahren auch über einzelne Fälle aus Sri Lanka. Es wird dringend geraten, bei ayurvedischen Behandlungen keine unzertifizierten ayurvedischen Medikamente einzunehmen und darauf zu achten, dass weder Arsen noch Schwermetalle als Wirkstoff enthalten sind.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten und Tourismuszentren ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard. Im Colombo ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen bis sehr hohen Niveau. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend angeraten. Besonders chronisch kranken und behandlungsbedürftigen Menschen wird eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in genügendem Abstand vor der Ausreise empfohlen (siehe: www.dtg.org oder www.frm-web.de). Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Sri Lanka mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen.
Die deutsche Botschaft in Colombo verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Als Folge von Niederschlagsmangel über die letzten drei Jahre erlebt die Kapregion derzeit eine akute Wasserkrise. Bereits seit längerem laufen Maßnahmen zur Reduzierung des täglichen Wasserverbrauchs und es gelten inzwischen verschärfte Wasserrestriktionen. Durch Informationskampagnen werden auch Reisende auf Einschränkungen hingewiesen und zu einem sparsamen und bewussten Umgang mit Wasser aufgefordert.
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher wird empfohlen, stets folgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.
Notrufnummern: Polizei: 10 111, Rettungsdienst: 10 177 oder 112
Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
In jüngster Zeit sind vermehrt Reisende bzw. Reisegruppen, die auf dem Weg vom Flughafen Johannesburg (OR Tambo) in ihr Hotel waren, angehalten und ausgeraubt worden. Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. In einer solchen Situation sollte keine Gegenwehr stattfinden, da die Täter bewaffnet sein können. Zudem sollte auf das Tragen größerer, wertvoller Handtaschen möglichst verzichtet werden. Taschen sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Selbst in Hotelrestaurants und –zimmern gibt es Diebstähle. Wertsachen sollten nicht offen getragen bzw. zur Schau gestellt werden.
Es wird empfohlen, Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise zu nehmen. Alternativ können Kopien auf einem Datenträger oder dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.
Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Die Gefahr, Opfer eines Überfalls, insbesondere an touristischen Sehenswürdigkeiten und bei Wanderungen in der Umgebung von Kapstadt zu werden, ist nach wie vor Ernst zu nehmen. Um das Risiko von Überfällen zu verringern, sollte man Ausflüge nur in Gruppen unternehmen. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z. B. Kapstadt: N2 zwischen Flughafen und Stellenbosch, Fahrten zum Pilanesberg) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d. h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe und/oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.
An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants und an Tankstellen ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200,- Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der South African Reserve Bank.
Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.
Grundsätzlich hat sich die Sicherheitslage in Thailand nach dem Militärputsch im Mai 2014 stabilisiert. Das öffentliche Leben verläuft weitgehend normal. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind allerdings weiterhin erheblich eingeschränkt. Reisende sollten sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst sein. Es wird generell empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, da gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften nicht auszuschließen sind.
Terrorismus
Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden.
Vor allem in den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie weite Teile von Songhkla) besteht die Gefahr terroristischer Anschläge.
Im August 2016 kam es in Hua Hin, Phuket, Krabi, Trang und Surat Thani sowie weiteren Orten und Provinzen im Süden Thailands zu Bomben- und Brandanschlägen. Dabei gab es Tote und Verletzte. Im Mai 2017 gab es einen Bombenanschlag in einem Militärkrankenhaus in Bangkok. Weitere Anschläge, auch in Urlaubsgebieten, können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden in Thailand wird weiterhin empfohlen, besonders wachsam zu sein und den Anordnungen der örtlichen Sicherheitskräfte und Behörden Folge zu leisten.
Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla) wird dringend abgeraten. Dort kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele.
Reisen auf dem Landweg nach Kambodscha sind nur über die offiziellen Grenzübergänge möglich.
Von Reisen nach Preah Vihear und den umliegenden Tempelanlagen wird abgeraten, da der gesamte Bereich weiterhin militärisches Sperrgebiet ist. Zur Situation auf kambodschanischer Seite beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha.
Kriminalität
Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität (auch Diebstahl, Vergewaltigung, Raubüberfall, teilweise mit Todesfolge). Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya.
Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys” (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden.
In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird den Touristen unterstellt, sie hätten gemietete Gegenstände (insbesondere Jet Skis oder Motorroller) beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) begangen, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok aufzunehmen.
Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk-Tuks steigen, deren Fahrer sie selbst angesprochen haben. Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch, z. B. werden Touristen gezielt in diverse Geschäfte geführt und dann unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen. Gerade bei Fahrten mit Tuk-Tuks ist besondere Vorsicht geboten. Der Preis sollte schon vor Fahrtantritt verbindlich ausgehandelt werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, anschließend mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert zu werden. Außerhalb Bangkoks gibt es kaum Taxameter. In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung unternommen werden.
Sicherheitsvorkehrungen (z. B. in Hotels und Discos) in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards. Auf Fähren und Ausflugsbooten sind Sicherheits- und Rettungseinrichtungen oftmals mangelhaft; Vorsicht ist angebracht.
Naturkatastrophen
Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen jährlich Menschen zum Opfer fallen. Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.
Reisenden wird empfohlen, sich zu jeder Jahreszeit über lokale Medien (z.B. Bangkok Post, Nationmultimedia) und staatliche Wetterwarnungen (Flood Monitoring) über die aktuelle Lage zu informieren und ggfs. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
AKTUELLE HINWEISE
Anfang Juni 2017 haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen, bis auf weiteres sind alle Flüge zwischen VAE und Katar ausgesetzt.
Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
Während katarischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen mancher anderer Länder mit gültigen längerfristigen Aufenthaltstiteln für Katar („residence permits“) die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Behörden nicht für EU-Bürger.
Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger sollten daher weiterhin ungeachtet eines möglichen katarischen Aufenthaltstitels die üblichen Einreisebestimmungen gelten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeiter von Fluggesellschaften beim Check-in bzw. Grenzbeamte hierüber nicht im Detail informiert sind.
Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Einreise in die VAE mit einem vorläufigen Reisepass ist laut Angaben der Betschaft der VAE in Berlin grundsätzlich nicht mehr möglich, Allen Reisenden wird daher empfohlen, rechtzeitig (ggf. im Expressverfahren) einen biometrischen Reisepass zu beantragen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
Die Gebräuche und Gesetze der VAE sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Reisende sollten (insbesondere während des Fastenmonats Ramadan) u.a. durch ihre Kleidung und ihr Verhalten gegenüber diesen religiösen und sozialen Traditionen Respekt zeigen.
Die Terrororganisation ISIS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-ISIS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.
Kriminalität
Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z. B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit sollten alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen, da es hier in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen gekommen ist.
Schiffsunfälle in der Ha Long-Bucht
In den letzten Jahren gab es in der Ha Long Bucht wiederholt Schiffsunfälle, die zum Teil tödlich verliefen. Es wird daher dringend empfohlen, Ausflüge nur bei renommierten Unternehmen zu buchen. Vergewissern Sie sich zusätzlich selbst über die Seetüchtigkeit des Schiffs und das Vorhandensein ausreichender Rettungsmittel und Fluchtwege, insbesondere bei mehrtägigen Fahrten mit Übernachtung an Bord.
Naturkatastrophen
In den Provinzen von Mittelvietnam und dem Mekong-Delta, aber auch in einigen Provinzen im Süden Vietnams, kann es besonders zwischen Juni und November zu schweren Stürmen und großflächigen Überschwemmungen kommen, die teilweise zur Zerstörung der Infrastruktur führen. Reisende in dieser Zeit werden um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.
Ganzjährig kann es bei starken Regenfällen zu Erdrutschen in den nördlichen Provinzen kommen.
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